Maskenpflicht in Zügen der DB

 

Antwort der DB zum Thema

Tragen einer Maske in Zügen:

Sehr geehrter Herr Xxxx
vielen Dank für Ihre E-Mail.


In DB-Fernverkehrszügen gelten folgende Ausnahmen:


- Kinder unter 6 Jahren sind nicht verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist dazu nicht verpflichtet.
- Während Speisen und Getränke verzehrt werden, muss keine Maske getragen werden.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team von www.bahn.de

 

 


Anmerkung:

Die Verordnung der DB, sagt nichts darüber aus, ob du ein Attest usw. vorlegen musst.

 

[EDIT: Die Bahnangestellten haben auch kein Recht Atteste einzusehen]

 

Medizinische Gründe, können auch urplötzlich auftreten, zB. Angststörung,
Panik, Schwindel, Kreislaufprobleme, Brechreiz .... 


Zum Speisewagen/Bordrestaurant haben Coronaviren keinen Zutritt.


Ihr könnt auch an euren Sitzplatz essen.

Legt euch immer ein Brötchen, Obst usw. bereit.

Sobald der Schaffner/Kontrolle  kommt, kräftig abbeißen .....

 

[ EDIT: Karotten sind gesund, bröseln nicht, tropfen nicht, riechen nicht. ]


Danke an Klausraabe

[ Edited by DQMY ]