Antwort der DB zum Thema
Tragen einer Maske in Zügen:
Sehr geehrter Herr Xxxx
vielen Dank für Ihre E-Mail.
In DB-Fernverkehrszügen gelten folgende Ausnahmen:
- Kinder unter 6 Jahren sind nicht verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist dazu nicht verpflichtet.
- Während Speisen und Getränke verzehrt werden, muss keine Maske getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team von www.bahn.de
Anmerkung:
Die Verordnung der DB, sagt nichts darüber aus, ob du ein Attest usw. vorlegen musst.
[EDIT: Die Bahnangestellten haben auch kein Recht Atteste einzusehen]
Medizinische Gründe, können auch urplötzlich auftreten, zB. Angststörung,
Panik, Schwindel, Kreislaufprobleme, Brechreiz ....
Zum Speisewagen/Bordrestaurant haben Coronaviren keinen Zutritt.
Ihr könnt auch an euren Sitzplatz essen.
Legt euch immer ein Brötchen, Obst usw. bereit.
Sobald der Schaffner/Kontrolle kommt, kräftig abbeißen .....
[ EDIT: Karotten sind gesund, bröseln nicht, tropfen nicht, riechen nicht. ]
Danke an Klausraabe
[ Edited by DQMY ]