Die zweite Hälfte des Monats finden Sie hier:
#WIRMACHENAUF
Viele Gewerbetreibende erwägen, trotz des Lockdowns wieder zu öffnen. Eine Anwältin versucht diesen Unternehmern nun mit einer Klärung der Rechtslage zu helfen.
Die Anwältin bestreitet unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamts und des Robert Koch-Instituts das Vorliegen einer "epidemischen Lage von nationaler Bedeutung".
So seien im vergangenen Jahr nur 53.000 Menschen schwer an COVID-19 erkrankt und deshalb intensivmedizinisch behandelt worden, also 0,06 Prozent der Bevölkerung.
Von diesen seien 13.000 gestorben, meist hochbetagt und mit Vorerkrankungen.
Die "Coronatoten" machten nur 1,4 Prozent der Gestorbenen aus, COVID-19 stehe als Todesursache weit hinter Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Bahners Schlussfolgerung:
"Die Regierung muss folglich darlegen und nachweisen, weshalb Corona – angesichts der völlig anderslautenden Fakten – eine Epidemie von nationaler Tragweite sein soll, die einen monatelangen Lockdown und damit die größten Grund- und Menschenrechtsbeschränkungen – zu rechtfertigen vermag."
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Im Handel regt sich Widerstand gegen den Lockdown
und gegen die Schließung der Geschäfte.
Selbstständige organisieren sich im Internet mit dem Ziel,
ab dem 11. Januar auch dann ihre Läden zu öffnen,
wenn die strikten Corona-Maßnahmen verlängert werden
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EDIT: Die Aktion wurde auf den 18. Jan vertagt...